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Prof. Dr. H. Baldes
schreibt 1923 in seiner Veröffentlichung "Geschichtlichtliche
Heimatkunde der Birkenfelder Landschaft": Gimbweiler, Dorf in der
Bürgermeisterei Nohfelden, nordöstlich von Wolfersweiler gelegen, hat
324 Einwohner (317 ev., 7 kath.), 552 ha (156 Erbenwald). Dazu gehörte
die westlich vom Orte gelegene Ziegelhütte. Die ältesten Namensformen
sind Gumpwilre (1937), Gomp- und Gympwiler in derselben Urkunde (1480).
Römischer Ursprung der beiden Weiler Gimbweiler und das auf seiner
Gemarkung gelegenen untergegangenen Frudesweiler ist nicht nachgewiesen.
Das deutsche Gimbweiler teilte im allgemeinen das Schicksal des
benachtbarten Wolfersweiler, gehörte stets zu dessen Hochgericht und
Pfarrei und hatte abwechselnd zu Oberherren die Bischöfe von Verdun, die
Grafen von Veldenz und deren Erben, die Zweibrücker Herzöge. Im
13.Jahrhundert versuchten die Herren von Oberstein in den zwischen
Wolfersweiler und Baumholder gelegenen Orten Fuß zu fassen. Versuche,
die sie in den folgenden Jahrhunderten, auf ihre lothringischen
Lehensreverse gestützt, erneuerten. Grundbesitz hatten sie von je her in
Gimbweiler; aber auch andere Herren waren hier ebenfalls begütert. Doch
haben die Veldenzer und Zweibrücker ihnen gegenüber Hoheit und
Besitzkraft gewahrt und vermehrt. So kaufte Graf Friedrich von Veldenz
1397 den Herren von Broich außer Gütern, Zinsen und Rechten zu
Eckelnhusen, Hanwilre und Moysberg einen Hof und arme Leute zu Gumpwilre
ab. Gumbweiler und Freidesweiler gehörten nun, ebenso wie die
benachbarten Orte Freisen und Hoppstädten, Hahnweiler und Reidscheid,
nach dem im Jahre 1432 erstmals ausgestellten und bis 1667 stets
erneuerten Lehensrevers, zu dem großen lothringischen Lehen der
Obersteiner. Die lothringischen Herzöge sowohl wie ihre obersteinischen
Lebensträger hielten stets ihre Ansprüche auch auf Gimbweiler wach. So
haben die von Oberstein - Falkenstein den Ort dem Herrn von Schellard,
später die von Oberstein - Leinigen den Erben der Schellards, deren von
Feignies, als lothringisches Afterlehen vergeben. In Wirklichkeit ist
aber die zweibrückische Landeshoheit über Gimbweiler nicht angetastet
worden. Die Schicksale Wolfersweiler sind auch seine gewesen. In der
Franzosenzeit gehörte es mit diesem zur Bürgermeisterei Nohfelden, die
dem Kanton Baumholder angegliedert war. Von kirchlichen Zehnten ist
unter Wolfersweiler gesprochen. Es waren 6 Ml. Korn und Hafer, die
Kloster Wörschweiler als sein Anteil aus Gimbweiler bezog. 1604 sind
auch die von Roussillon daran beteiligt gewesen. Um diese Zeit hatte
dort ein Hans Scherer großen Zulauf als "Braucher und Beschwörer". Von
des "Schererhannes" Heil- und Zauberkünsten erzählte man bis in die
jüngste Zeit hinein in der ganzen Gegend Wunderdinge. Er soll in
Frudesweiler zu Hause gewesen sein und erst, nachdem dieser Ort im
Dreißig-jährigen Krieg infolge der Pest ausgestorben war, nach
Gimbweiler übergesiedelt sein.
Auf der Ortsgemarkung,
in der auch der größte Teil des Bannes von Frudesweiler aufgegangen ist,
wurden in den Bezirken "in der Schüßheck" und "Bei der Grub" Kupfer und
Blei gegraben. An Erbenländerein gab es 1832 899 Morgen Wald und 240
Morgen Rodhecken. Beachtenswerte Flurnamen sind in Fl. 1 Nohfelsenweiher,
Kämpeswies, Portenstall, Ebertswald, Fl. 2 Die Grub, Ehlwies, Schüßheck,
Garten auf der Winkelsheck, Fl. 3 Grübchen, Hirzhübel, Kirschbrunnen,
Reizenberg, Hofgärten, Dorfwies, Fl. 5 Ahlgrübchen, Rothenhübel, Fl. 6
Mauer, Fl. 7 Heidenhübel, Dreiech(sbrunnen), Fl. 8 Lichtenberger Straße,
Fl. 9 Weiher, Schützenwies, Weinstraße, Fl. 10 Ziehlzehnten, Fl. 12
Garten am Guckenberg, Pfaffenacker, Fl. 14 Ziegelhütte, Kreuzgarten,
Zittersloch, Fl. 15 Kellersbrunnen, Fl. 17 Gespreit, Grummenhübel.
Statistisches: 1480 waren zu Gompweiler bzw. Gympwiler zu Mai - 3 und zu
Herbst - 3 zweibrückische Steuerpflichtige, die Bede (Abgaben) zahlten;
zu Gimbweiler 1570 - 7 zweibrückische und 1 Braederscher Leibeigener,
1722 - 1730 zu Gimbsweiler auch wartenbergische Untertanen. 1790 zu
Gimbweiler - 40 zweibrückische Familien, Einwohner 1815: 130, 1832: 197,
1845: 263. Das untergegangene Frudesweiler lag nur 10 Minuten
nordöstlich von Gimbweiler auf der rechten Seite des Weges nach
Weiersbach. Seine Lage ist bestimmt durch die Bezirke Hofgärten,
Dorfwies in Flur 3 und "Mauer" in Flur 6. In den unter Gimbweiler
erwähnten lothruíngischen Lehensreversen wird Freidesweiler mit diesem
und Hahnweiler zusammen von Oberstein als Lothringer Lehen beansprucht.
Nach Fabricius gehörte ein Teil der Frudesweiler Gemark zur Rohrbacher
Pflege, deren Grenze nach einem Weistum von 1581 gegen das Hochgericht
Wolfersweiler "vom Krämelsmäuerchen" bei Hahnweiler mit der Straße
Lichtenberg-Wolfersweiler bis zur Gimbweiler Langwiese, dem dort
entspringenden Bache nach bis in Frudesweiler und von da mit einem von
Norden kommenden Tälchen bis zum Langenstein verlief. Damit stehen aber
die Wolfersweiler Weistümer im Widerspruche. Hier werden außerdem dem
ganzen Frudesweiler Banne noch die Bänne von Leitzweiler, Rückweiler und
Hahnweiler in den Wolfersweiler Gerichtsbezirk einbezogen und unter den
Schöffen, die 1507 die Grenze weisen, befindet sich auch einer aus
Frudesweiler. Auf jeden Fall war Frudesweiler immer veldenzisch bzw.
zweibrückisch. 1480 gab es zu Frudesweiler 3 Zweibrücker
Steuerpflichtige, die Herbstbede (Abgaben) zahlten; 1570 waren daselbst
5 Haussassen (Grundbesitzer), 4 zweibrückische und ein Braederscher;
1640 soll Frudesweiler noch gestanden haben, 1740 als verfallen erwähnt
sein. Auf den Ländereien übten später die Bewohner von Gimbweiler und
Weiersbach das Weiderecht aus. Die daraus erwachsenden Streitigkeiten
zogen sich bis ins 19. Jahrhundert hinein. Sie wurden durch einen
Vergleich beendet. Weiersbach erhielt 2/5, meist Waldungen, Gimbweiler
3/5, vor allem Acker- und Wiesenland.
Von September 1814
bis Juni 1815 tagten in Wien die verbündeten Großmächte Russland,
Großbritanien, Österreich, und Preußen mit dem Vertreter Frankreichs und
den Unterhändlern verschiedener Königreiche und Fürstentümer, um über
die politische und territoriale Neuordnung Europas zu beraten. Die in
den Befreiungskriegen erwachte Nationalbewegung erwartete von dem Kongeß
die Überwindung der Zersplitterung Deutschlands und den Abbau der
absoluten Herrschaft der Fürsten. Da der Herzog von Oldenburg von
Napoleon aus seinem Land vertrieben worden war, hoffte er, dass er als
Entschädigung Gebiete im Anschluss an seine Länder zugeteilt bekäme, aber
der Widerstand in den vorgesehenen Gebieten war nicht zu überwinden und
so erhielt Oldenburg 20.000 Seelen zwischen Nahe und Hochwald (mit
Selbach, Wolfersweiler, Nohfelden, Sötern, Brücken, Birkenfeld,
Hoppstädten, usw.); somit war Gimbweiler ebenfalls oldenburgisch.
Seit diesem Zeitpunkt versuchte man - mit zeitlichen Unterbrechungen -
immer wieder von einander loszukommen - Oldenburg einen Gebietsaustausch
gegen ein Gebiet um Aurich (Ostfriesland) mit Preußen zu Stande zu
bringen, Birkenfeld selbst sich einem der Nachbargebiete, worüber man
sich im Vold und dessen Repräsentationen jedoch nicht einigen könnte,
anzugliedern. Im Jahre 1919, nach dem I.Weltkrieg, kam es zu
Loslösungsbestrebungen; Männer der verschiedenen Gemeinden und Parteien
waren daran beteiligt.
Am 14. Juli 1919, dem Nationalfeiertag der Franzosen, begann die
"Birkenfelder Revolution". Die Frankfurter Zeitung vom 16.Juli 1919
zitiert: "Das frühere Fürstentum Birkenfeld ist im Begriff, sich von
Oldenburg, mit dem es seit 100 Jahren verbunden war, zu lösen. Die
Verbindung des rheinischen Ländchens mit dem nicht viel größeren
Ländchen am Jadebusen ist immer eine sehr äußerliche gewesen...".
Ein Gimbweiler war auch an der "Birkenfelder Revolution" beteiligt, ja
sogar die denkwürdige "Unabhängigkeitserklärung" trägt seine
Unterschrift und er gehörte auch der vorläufigen Regierung an: August
Müller, Bergmann aus Gimbweiler. Die Zeitepoche der Birkenfelder
Revolution endete jedoch an nicht überbrückbaren Gegensätzen und
anschließend waren die "Oldenburger" wieder die Herren in ihrem
Fürstentum. Nach dem II.Weltkrieg wurde Gimbweiler im Jahre 1947
Grenzort zum Saargebiet. Am 18.07.1946 und am 06.06.1947 ordnete das
französische Oberkommando in Deutschland an, dass 17+7, zusammen mit 24
Gemeinden im Südwesten des Kreises Birkenfeld abgetrennt wurden. Es
handelte sich um das gesamte Amt Nohfelden (außer Gimbweiler) und 8 Orte
des Amtes Freisen, zusammen 1/4 der Fläche und 1/5 der Bevölkerung des
Kreises Birkenfeld. Sie wurden dem Kreis St.Wendel des wiederstandenen,
vergrößerten Saarstaates zugeschlagen.
Gimbweiler war die
einzige Gemeinde vom Amt Nohfelden, die bei der Schaffung des
Saargebietes durch die Franzosen 1946 beim Land Rheinland-Pfalz / Kreis
Birkenfeld verblieb. Die Gimbweiler mussten nun mit der Grenze leben, ob
sie nun wollten oder nicht. Durch den Wegfall der Verkehrsstraße
Nohfelden-Wolfersweiler-Eitzweiler-Freisen war Gimbweiler praktisch von
jedem Verkehr abgeschlossen, weil die Verbindung von Gimbweiler über
Wolfersweiler ging. Die Einwohner konnten, da sonst keine Verbindung
bestand, nur zu Fuß oder bei sehr trockenem Wetter mit einem Wagen auf
einer Art Feldweg über den Bleiderdinger Berg das übrige Kreisgebiet
erreichen. Der Friedhof der Gimbweiler lag auf Wolfersweiler Bann, also
jenseits der Saargebietsgrenze. Bei Beerdigungen traten infolgedessen
jeweils Schwierigkeiten auf; kirchlich gehörte Gimbweiler zu
Wolfersweiler, so dass auch die Kirchgänger große Schwierigkeiten hatten
und den Gottesdienst kaum besuchen konnten.
Auch bei Transporten des Gimbweiler Einwohnern gehörenden Holzes aus dem
Bann von Ellweiler ergaben sich Schwierigkeiten dadurch, dass der
Transport über Nohfelden gehen mußte und eine besondere Genehmigung der
Zollbehörden erforderlich war, die bisher immer außerordentlich lange
Zeit in Anspruch genommen hatte.
Welche Auswirkungen diese Schwierigkeiten hatten, ergibt sich auch einem
Bericht des Amtsbürgermeisters von Birkenfeld, wonach Gimbweiler von
einem bestimmten Personenkreis Bemühungen unternommen wurden, um
Unterschriften für einen Antraf zu sammeln, in dem der Wunsch der
Gemeinde auf Angliederung an das Saargebiet zum Ausdruck gebracht werden
sollte. Diese Leute zogen von Haus zu Haus und versuchten die Bürger
davon zu überzeugen, wie vorteilhaft die Zugehörigkeit zum Saargebiet
wäre und welche Nachteile ihnen der jetzige Zustand bringt.
Die verkehrsmäßige Lage von Gimbweiler, die schon erwähnten
Besitzverhältnisse, die für die Bauern in der Bestellung, Ernte und
Ablieferung für ihre im Saargebiet liegenden Ländereien immer wieder
Schwierigkeiten aufwarten, waren naturgemäß Momente, die für die
Propaganda des Trennungsgedanken leicht Nahrung finden ließ. Wenn
trotzdem bisher die Bevölkerung dieses Bestreben abgelehnt hat, so
kennzeichnet das ihren eindeutigen Willen, bei der angestammten Heimat
zu verbleiben.
Die Volksbefragung im Jahre 1955 beseitigte die unnatürliche Grenze und
der angestrebte Normalzustand zu den Ortschaften im Saarland wurde
wieder erreicht.
Aber selbst im Jahre 1997 besteht politisch, verkehrstechnisch,
pressemäßig und kulturell immer noch eine Grenze, die in den ganzen
Jahren nur durch private Kontakte und Vereinsbeziehungen überbrückt
werden. |